TEXXOL Verwaltungs GmbH
Husum (vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2013 EUR |
31.12.2012 EUR |
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A. Anlagevermögen | 0,00 | 167,00 |
I. Sachanlagen | 0,00 | 167,00 |
B. Umlaufvermögen | 103.416,92 | 9.165,90 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 77.633,04 | 8.807,43 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 25.783,88 | 358,47 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 299.785,19 | 266.721,81 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 403.202,11 | 276.054,71 |
Passiva |
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31.12.2013 EUR |
31.12.2012 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 46.016,27 | 46.016,27 |
II. Verlustvortrag | 312.738,08 | 309.557,38 |
III. Jahresfehlbetrag | 33.063,38 | 3.180,70 |
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 299.785,19 | 266.721,81 |
B. Rückstellungen | 2.500,00 | 5.500,00 |
C. Verbindlichkeiten | 400.702,11 | 270.554,71 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 403.202,11 | 276.054,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Gliederung und Darstellung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Anlagegüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift über 5 Jahre gleichmäßig aufgelöst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegestände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Tageskurs umgerechnet.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden in Höhe von TEUR 396.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von TEUR 75.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht.
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB und auch keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind.
Ergänzende Angaben
(1) Geschäftsführer
Die Geschäfte wurden im Geschäftsjahr geführt von
Dr. Sönke Harrsen, Geschäftsführer, alleinvertretungsbefugt
(2) Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 33.063,38 wie folgt zu verwenden
Vortrag auf neue Rechnung.
Husum, den 17.11.2014
gez. Dr. Sönke Harrsen (Geschäftsführer)
Sonstige Verpflichtungen
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29.12.2014 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2014.